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Ausstieg aus einem paritätischen Equity-Joint-Venture Zur Zulässigkeit von Shoot-Out-Klauseln (AHW 259)
Entscheiden sich zwei Partner zu einer Kooperation auf Augenhöhe mittels eines Gemeinschaftsunternehmens, gilt es neben Streitbeilegungsmechanismen auch ein Verfahren zur zeitnahen Auflösung der Kooperation bei Eintritt eines unüberbrückbaren Streits zu vereinbaren, um die gemeinsam geschaffenen Werte zu schonen. Nicht ohne Grund werden paritätische Equity-Joint-Ventures oft als „Ehen auf Zeit" bezeichnet. In diesem Zusammenhang haben Shoot-Out-Klauseln (Russian-Roulette-, Texas-Shoot-Out-, Blind-Bid- oder Deterrent-Approach-Klauseln) ...

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